Rechtsbereiche
Hier finden Sie einen Überblick über unsere Tätigkeitsschwerpunkte. Wir beraten und vertreten Sie gerne in Miet- und Familienrecht, unterstützen Sie bei Bedarf aber auch in angrenzenden Themen.
Rechtliche Beratung und Vertretung
Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Miet- und Familienrecht. Wir beraten und vertreten Sie in den zentralen rechtlichen Fragestellungen dieser Bereiche und unterstützen Sie bei Bedarf auch in angrenzenden Themen.
Unterhalt
Ansprüche auf Kindes- und Ehegattenunterhalt, deren Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr.
Trennung & Scheidung
Alle rechtlichen Fragen rund um Trennung und Scheidung, insbesondere Vermögensaufteilung und rechtliche Neuordnung.
Sorgerecht & Umgang
Regelungen zur elterlichen Sorge sowie zum Umgang mit gemeinsamen Kindern – einvernehmlich oder im Streitfall.
Mietverhältnis
Rechte und Pflichten aus dem laufenden Mietverhältnis, einschließlich Vertragsfragen und Nebenkosten.
Kündigung & Räumung
Beendigung von Mietverhältnissen, Prüfung von Kündigungen sowie Vertretung in Räumungsverfahren.
Mängel & Ansprüche
Durchsetzung von Rechten bei Mängeln der Mietsache sowie Klärung von Ansprüchen, etwa im Zusammenhang mit der Mietkaution.
Familienrecht
Mietrecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Folgen von Trennung, Scheidung und familiären Veränderungen. Zentral ist zunächst die Trennung selbst, da mit ihr wichtige Fristen beginnen und erste Ansprüche entstehen, etwa auf Trennungsunterhalt. Im Anschluss stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Scheidung erfolgen kann und welche Folgen damit verbunden sind. Dazu gehört insbesondere der Zugewinnausgleich, also die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens, sowie der Versorgungsausgleich, bei dem Rentenanwartschaften ausgeglichen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Unterhaltsfragen. Dabei wird unterschieden zwischen Kindesunterhalt, der sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes richtet, und Ehegattenunterhalt, der von verschiedenen Faktoren wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung und ehelichen Lebensverhältnissen abhängt. Parallel dazu sind Fragen des Sorgerechts und des Umgangs zu klären. Grundsätzlich bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht, während der Alltag meist von dem Elternteil gestaltet wird, bei dem das Kind lebt. Kommt es zu Konflikten, müssen tragfähige und rechtlich klare Regelungen gefunden werden, die sich am Kindeswohl orientieren.
Das Mietrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Mietverhältnisses – von dessen Beginn über die laufende Nutzung bis hin zur Beendigung. Bereits im laufenden Mietverhältnis stellen sich häufig Fragen zu den gegenseitigen Pflichten, etwa zur Zahlung der Miete und Nebenkosten oder zur Instandhaltung der Wohnung. Nebenkostenabrechnungen müssen formell korrekt, nachvollziehbar und fristgerecht erstellt sein; unzulässige Positionen oder Rechenfehler sind nicht zu akzeptieren.
Ein häufiger Konfliktbereich sind Mängel der Mietsache, beispielsweise Schimmel, Feuchtigkeit, Heizungsausfall oder bauliche Defekte. In solchen Fällen ist entscheidend, ob und in welchem Umfang die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist, da hiervon Rechte wie Mietminderung oder Schadensersatz abhängen. Ebenso relevant sind Kündigungen des Mietverhältnisses. Diese sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen wirksam, etwa bei Eigenbedarf oder erheblichen Pflichtverletzungen. Wird die Wohnung nach einer wirksamen Kündigung nicht freiwillig geräumt, kann ein gerichtliches Räumungsverfahren folgen.
Schließlich spielen auch Ansprüche rund um die Mietkaution eine Rolle. Nach Beendigung des Mietverhältnisses stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Vermieter die Kaution einbehalten darf, etwa wegen Schäden oder noch ausstehender Nebenkosten. Auch hier ist eine genaue Prüfung der jeweiligen Umstände erforderlich, um berechtigte Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen.
Weitere Informationen zum Thema Familienrecht finden Sie hier:
Weitere Informationen zum Thema Mietrecht finden Sie hier:
https://www.rak-freiburg.de/fachanwaltschaft/miet-und-wohnungseigentumsrecht/
Häufige Fragen
Voraussetzung ist in der Regel ein Trennungsjahr. Erst danach kann der Scheidungsantrag gestellt werden. Bei einvernehmlichen Scheidungen dauert das Verfahren häufig etwa 3–6 Monate nach Antragstellung. Gibt es Streit über Unterhalt, Vermögen oder Sorgerecht, kann sich das Verfahren deutlich verlängern.
Grundsätzlich bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht. Entscheidungen des täglichen Lebens trifft der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wichtige Entscheidungen (z. B. Schule, medizinische Eingriffe) müssen gemeinsam getroffen werden. Ein alleiniges Sorgerecht wird nur übertragen, wenn dies dem Kindeswohl besser entspricht.
Die Höhe richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle, eine Leitlinie zur Berechnung von Kindesunterhalt in Deutschland. Zusätzlich werden z. B. Kindergeldanteile berücksichtigt. Auch Selbstbehalt und mögliche weitere Unterhaltspflichten spielen eine Rolle.
Während der Trennung besteht häufig ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn ein Einkommensgefälle besteht. Nach der Scheidung kommt nachehelicher Unterhalt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht, etwa bei Kinderbetreuung, Krankheit oder fehlender Erwerbsmöglichkeit.
Nein. Die Abrechnung muss formell korrekt sein und innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Inhaltlich dürfen nur umlagefähige Kosten enthalten sein. Fehlerhafte oder verspätete Abrechnungen können ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.
Eine ordentliche Kündigung ist z. B. bei Eigenbedarf oder erheblichen Pflichtverletzungen möglich. In schweren Fällen (z. B. Mietrückstand) kommt auch eine fristlose Kündigung in Betracht. Die Kündigung muss begründet und formell wirksam sein.
Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt und eine Frist zur Beseitigung gesetzt werden. Bleibt die Reaktion aus, können je nach Situation Rechte wie Mietminderung, Schadensersatz oder Ersatzvornahme bestehen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution für eine angemessene Prüfungsfrist einbehalten, meist mehrere Monate. Danach muss sie zurückgezahlt werden, sofern keine berechtigten Forderungen (z. B. Schäden oder offene Nebenkosten) bestehen.